2G Servicepoints

Einmal stempeln – uneingeschränkt shoppen!

Für alle, die den 2G-Nachweis nicht bei jedem Shop, sondern nur einmal vorweisen wollen, haben wir 2G-Servicepoints im Erdgeschoss und beim Besucher-Service im Obergeschoss eingerichtet, die freiwillig genutzt werden können.

„EASY SHOPPING“ – nur einmal stempeln & uneingeschränkt shoppen!

So funktioniert’s:

  1. Am 2G-Servicepoint im Erdgeschoss oder beim Besucher-Service im Obergeschoss 2G-Nachweis vorzeigen.
  2. Stempel am Handrücken oder der Handgelenksinnenseite erhalten.
  3. Und schon kann das Shopping-Erlebnis losgehen!

 

*Ausgenommen von dieser Regelung sind Shops, die der Grundversorgung dienen, dazu zählen unter anderem der Lebensmittelhandel, Drogerie, Post/Bank, Mobilfunkanbieter, Reinigung, Trafik, Optiker.

Regelungen für Kinder

Die Verpflichtung zum Vorweis eines gültigen 2-G-Nachweises gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Somit benötigen unter 12-jährige  keinen eigenen G-Nachweis, um mit ihren Eltern ins Restaurant oder Einkaufen gehen zu dürfen.

Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter haben mit dem Ninja-Pass Zutritt zu 2G-Settings. Nach Beendigung des neunten Schuljahres bedürfen Jugendliche, wie Erwachsene, eines 2-G-Nachweises.

… und in den Ferien?
Für die schulfreie Zeit gibt es einen eigenen „Holiday-Ninja-Pass“ der ebenso wie der schulische Ninja-Pass als 2G-Nachweis für schulpflichtige Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zur Beendigung des neunten Schuljahres gilt.

Der Holiday-Ninja-Pass ist für die Dauer von 7 Tagen gültig wenn:

  • von Tag 1 bis Tag 5 stets ein gültiger negativer Testnachweis vorliegt,
  • mindestens 2 Tests davon molekularbiologische Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Tests) sind und
  • alle offiziellen Testnachweise dem Holiday-Ninja-Pass analog oder digital
    angeschlossen sind.

Regeln im Umgang mit COVID-19